Leitartikel zum 1. August, Thema: Das Verhältnis zur Europäischen Union

Freiheit und Wohlstand erhalten

VON NORBERT NEININGER

Kein politisches Thema hat die Schweiz in den letzten 20 Jahren mehr bewegt als ihr Verhältnis zur Europäischen Union. Und gerade in dieser existenziellen Frage unterscheidet sich der Wille des Souveräns von den Absichten des Parlaments und des Bundesrats deutlich. Während eine solide Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer nach wie vor nicht in der EU aufgehen möchte, haben Regierung und Bundesverwaltung andere Vorstellungen: Das mehr oder weniger erklärte Ziel ist die Annäherung über den sogenannten autonomen Nachvollzug, bis sich die Schweiz der EU so stark angenähert hat, dass der Beitritt nur noch ein letzter, logischer Schritt ist. Wie anders wäre es zu erklären, dass der Bundesrat sein 1992 in Brüssel eingereichtes Beitrittsgesuch in all den Jahren nicht zurückgezogen hat und dies auch jetzt nicht tun will?

Die Europäische Union hat sich inzwischen zu einem politischen und wirtschaftlichen Machtblock entwickelt, der durch die schnelle Erweiterung gegen Osten gross, ja für viele zu gross wurde. Die Probleme dieses Kolosses sind in jüngerer Zeit deutlich zutage getreten; auch wohlmeinende Beobachter kritisieren jetzt das Tempo der Ausdehnung. Es mag wohl richtig gewesen sein, die historische Chance wahrzunehmen und die Länder in Osteuropa an den Westen zu binden. Mit der Aufnahme von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern machte die Union aber ihren Zaun gar weit; als dann 2007 noch Bulgarien und Rumänien dazukamen, war der Bund auf 27 Mitglieder mit 490 Millionen Menschen angewachsen. Doch damit nicht genug: Seit 2005 verhandelt Brüssel mit Kroatien und der Türkei, das mazedonische Aufnahmegesuch wurde angenommen, und auch Herzegowina, Serbien, Montenegro und Albanien sollen integriert werden. Ausmass und Geschwindigkeit der Erweiterung sind, je nach Standpunkt, beeindruckend bis beängstigend. Daher will die EU künftig stärker berücksichtigen, «ob die Union zur Aufnahme neuer Mitglieder in der Lage ist». Da mag sich wohl mancher EU-Bürger fragen, warum man dies nicht schon früher getan hat – er kann aber ziemlich sicher sein, dass die Erweiterung nun zu einem Halt gekommen ist; Kroatien wird, das sagen EU-Diplomaten allerdings nie öffentlich, auf Jahre hinaus nicht aufgenommen werden, und auch die Türkei musste die Hoffnung auf die EU-Mitgliedschaft inzwischen aufgeben: Sie hat sich von Europa abgewendet und baut ihre Machtposition jetzt in der islamischen Welt aus. Doch auch ohne die Türkei hat die EU derzeit ein gerüttelt Mass an Problemen zu bewältigen. Das europäische Haus gleicht einem Wohnblock ohne Wasseruhren, in dem jene, die Wasser sparen, den Wasserzins für die Verschwender mitfinanzieren. Die jüngste Erfahrung mit dem maroden Griechenland, dem nahezu bankrotten Spanien hat nun dazu geführt, dass der EU-Wirtschafts- und -Währungskommissar Olli Rehn ein Verfahren für eine geordnete Insolvenz fordert. Das wohl grösste Umverteilungsprojekt der Geschichte ist in Schwierigkeiten geraten, nachdem die Wirtschaftslokomotiven Deutschland und Frankreich den langen Eurozug nicht mehr schleppen können; die gemeinsame Währung – als grosse Errungenschaft gepriesen – erweist sich inzwischen als Zwangsjacke. Die Unterschiede zwischen den Volkswirtschaften lassen sich in diesem starren System nicht durch Währungsanpassungen austarieren. Letztlich – und das mag eine schmerzliche Erkenntnis sein – ist die EU eine Hochkonjunkturblüte, in der die boomende Wirtschaft die Konstruktionsfehler zudeckte. Nun werden sie offensichtlich.

Als die Schweiz 1992 Nein zum EWR-Beitritt sagte, hat – wie die Geschichte zeigt – die knappe Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger klug gehandelt. Wir erinnern uns: In einer vorher kaum je erlebten Einmütigkeit haben alle wesentlichen Parteien mit Ausnahme der Schweizerischen Volkspartei die Annahme empfohlen, Wirtschaft und Politik zeigten mit einer Front gleichgeschalteter Medien den Schweizerinnen und Schweizern auf, dass ein Nein das Land in den Ruin treiben werde. Die Drohungen der Befürworter erwiesen sich allesamt als falsch, heute, 18 Jahre nach der Ablehnung des Beitritts, geht es der Schweiz im Vergleich mit den EU-Ländern ausgezeichnet. Sorgen bereitet der Schweizer Wirtschaft allerdings die schwache Währung der kriselnden Union. Die Schweiz, im Herzen Europas liegend, ist mit europäischen Ländern in vielfältiger Weise verbunden. Die Schweiz und die EU-Länder aber haben höchst unterschiedliche politische Systeme, die letztlich unvereinbar sind. Die Verschiedenheiten gründen auf unterschiedlichen politischen Traditionen, sie haben aber auch wesentlich damit zu tun, dass die direkte Demokratie, der ausgeprägte Föderalismus und die hoch entwickelte Zivilgesellschaft in Grosseuropa nicht praktikabel sind. Das beweist, unter anderem, die nie enden wollende Gesetzes- und Verordnungsproduktion der EU-Zentrale, welche nun die Schweiz und den gewählten bilateralen Weg auf die Probe stellt. Gerade jetzt wird offensichtlich, dass die EU und die Schweiz zwar auf demselben bilateralen Weg, aber nicht mit dem gleichen Ziel unterwegs sind. Für die Europäische Union endet er beim Beitritt, für eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer ist er die Möglichkeit, das Verhältnis zur EU befriedigend zu regeln, ohne die schweizerische Unabhängigkeit, ihre direkte Demokratie und den Föderalismus oder die eigene Währung aufzugeben. Die wesentliche Frage aber ist und bleibt, welches der beiden Konzepte – Aufgehen in der EU oder Unabhängigkeit – dem Handeln des Bundesrates, des Parlaments und der Parteien zugrunde liegt. Einmal mehr haben sich die Schweizerische Volkspartei und die Sozialdemokratische Partei festgelegt. Der Wählerzuwachs der SVP ist eng mit ihrer ablehnenden Haltung zum EU-Beitritt verbunden; ihr Exponent Christoph Blocher wurde zwar aus dem Bundesrat entfernt, seine Politik der Unabhängigkeit aber wird, wenn nicht alles täuscht, die öffentliche Debatte der nächsten Monate bis zu den Wahlen mitbestimmen. Auf der andern Seite des politischen Spektrums kämpfen die Sozialdemokraten unbeirrt für den EU-Beitritt. Sie nehmen dabei empfindliche Wohlstandsverluste (auch) ihrer Mitglieder in Kauf, denen die Parteileitung bald einmal erklären muss, warum sie Teil des grössten Liberalisierungsprojektes der Geschichte sein möchte. Und wenn die SP in ihrer «Europaplattform» die «Hauptnachteile» aufzählt, so dürften sich ihre Mitglieder noch mehr über den Beitrittskurs ihrer Vordenker, darunter Hans-Jürg Fehr, wundern: «die Öffnung von Post-, Strom- und Telekommunikationsmarkt, die Beschneidung der Volksrechte und die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 15 Prozent».

Auch die hartnäckigsten Befürworter eines Beitritts wissen, dass dieser in einer Volksabstimmung abgelehnt würde, also bieten sie – zusammen mit der diffusen Mitte – als Ausweg den Beitritt zum EWR, einen EWR light oder ein Rahmenabkommen an. Alle diese Varianten aber haben einen immensen und inakzeptablen Nachteil: Die Schweiz müsste akzeptieren, dass sie künftige, in ihren Konsequenzen noch nicht absehbare Gesetze, Vorschriften und Verordnungen ohne Prüfung übernehmen müsste; das widerspricht unserem Rechts- und Demokratieempfinden. Die Schlagzeilen der sich wieder einheitlich formierenden Medien aber lauten dessen ungeachtet: «Der EWR als Alternative» («SonntagsZeitung»), «Skeptiker von damals wollen heute in den EWR» («Sonntag») oder «Das À-la-Carte-Angebot in Brüssel ist beschränkt» (NZZ). Vor allem aber: «Das EU-Parlament erhöht den Druck, Schweiz muss sich integrieren» («SonntagsZeitung»). Und bereits haben (fast) alle Journalistinnen und Journalisten unreflektiert die Stellungnahme von Avenir Suisse übernommen, der bilaterale Weg führe in die Sackgasse. Das ist blosses Wunschdenken der Integrationswilligen, welche unablässig behaupten, die Schweiz sei erst dann wirklich unabhängig, wenn sie beitrete und mit einer von 28 Stimmen auf den Moloch EU Einfluss nähme. Jetzt, wo die Propagandawalze für die Integration (sei es über den Umweg EWR oder einen Rahmenvertrag) wieder zu rollen beginnt, muss man die Argumente kritisch prüfen. Die Schweiz, sagt beispielsweise der Europarechtler Thomas Cottier, könne bei einem Beitritt ihre direkte Demokratie «weitgehend» behalten, um sich dann selber zu widerlegen und anzufügen: Die Schweiz verlöre natürlich dort die Möglichkeit, über die Umsetzung von EU-Richtlinien abzustimmen, wo die Entscheidungen ganz der EU übertragen würden.

Wer an der direkten Demokratie, wer an der Souveränität des Landes unverrückbar festhält, verhandelt die nötigen und wesentlichen Verträge anders als einer, der den Beitritt nicht ausschliesst. Im Interesse der EU liegt es, die Schweiz zu integrieren und damit ihr Wohlstandsniveau auf das in der EU übliche Mass zu senken; im Interesse der Schweiz hingegen liegen die Unabhängigkeit, das Bewahren ihrer Eigenheiten und ihrer Handlungsfreiheit. In beider Interesse wiederum liegt es, gute und stabile Beziehungen zu pflegen. Das geht nicht ohne Kompromisse, die Schweiz hat ihre Grenzen geöffnet und zahlt, beispielsweise, 1,2 Milliarden Franken an den Aufbau der EU-Mitglieder des ehemaligen Warschauer Pakts, neue Forderungen von 1,6 Milliarden werden folgen. Die Schweiz ist ein Erfolgsmodell und hat die jüngste Finanz- und Wirtschaftskrise besser bewältigt als ihre europäischen Nachbarn, deren Bürgerinnen und Bürger hierherströmen, um Sicherheit und den höheren Wohlstand zu geniessen. Es ist vernünftig, den bilateralen Weg fortzusetzen. Damit die Schweiz ihre Interessen wahren kann, muss sie stärker und selbstbewusster darauf dringen, das Marschtempo und die Marschrichtung mitbestimmen zu können. Weitere automatische, freiwillige oder zwangsweise Übernahmen von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien beschneiden die schweizerische Autonomie über das tolerierbare Mass hinaus. Das aber – und keineswegs der bilaterale Weg – führt letztlich in die Sackgasse der Selbstaufgabe.

Schaffhauser Nachrichten

Manchmal lohnt es sich, das Original zu lesen: Hier die Medienmitteilung des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu Jörg Kachelmann:

Der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat mit Beschluss vom heutigen Tage der Haftbeschwerde des vor dem Landgericht Mannheim angeklagten Meteorologen Jörg Kachelmann stattgegeben und seine umgehende Freilassung aus der Justizvollzugsanstalt Mannheim angeordnet.

Jörg Kachelmann wurde aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Mannheim vom 25.02.2010 wegen des Vorwurfs, die Nebenklägerin in der Nacht vom 08. auf den 09.02.2010 unter Einsatz eines Messers vergewaltigt und sich deshalb der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, am 20.03.2010 festgenommen und befand sich danach bis heute ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Mannheim am 17.05.2010 Anklage zum Landgericht Mannheim erhoben hatte, wies die dort zuständige Strafkammer am 01.07.2010 einen Antrag des Angeschuldigten auf Aufhebung des Haftbefehls zurück und ordnete die Haftfortdauer an. Der noch am selben Tag über seinen Verteidiger erhobenen Haftbeschwerde des Angeschuldigten half das Landgericht am 02.07.2010 nicht ab und legte die Akten dem Oberlandesgericht Karlsruhe zur Entscheidung über das Rechtsmittel vor. Dieses hat Erfolg.

Vor dem Hintergrund der am 09.07.2010 erfolgten Eröffnung des Hauptverfahrens und der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung durch die zuständige Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat der 3. Strafsenat im Rahmen der Beschwerdeentscheidung zunächst auf den Unterschied zwischen dem nach § 203 StPO für die Eröffnung des Hauptverfahrens genügenden hinreichenden Tatverdacht, der auch die besseren Aufklärungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung in Rechnung zu stellen habe, und dem für die Untersuchungshaft nach § 112 Absatz 1 Satz 1 StPO erforderlichen dringenden Tatverdacht hingewiesen, der einen stärkeren Verdachtsgrad erfordere.

Der 3. Strafsenat hat sodann ausgeführt, dass jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der „Aussage gegen Aussage“ vorliege. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Hinsichtlich der Verletzungen der Nebenklägerin könne derzeit aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen und Begutachtungen neben einer Fremdbeibringung auch eine Selbstbeibringung nicht ausgeschlossen werden.

Im Hinblick auf den aktuell nicht mehr bestehenden dringenden Tatverdacht könne ferner – so der 3. Strafsenat – dahinstehen, ob in der Person des Angeklagten derzeit noch der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) gegeben sei.

Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Untersuchungshaft hat der 3. Strafsenat im Ergebnis die Haftfortdauerentscheidung des Landgerichts Mannheim vom 01.07.2010 sowie den ihr zugrunde liegenden Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim vom 25.02.2010 aufgehoben und die Freilassung des Angeklagten angeordnet.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juli 2010

(3 Ws 225/10)

Hinweise auf den Gesetzestext:

§ 112 StPO

(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. …

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), …

§ 203 StPO

Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.

Sonntagsblick: „Das Private ist öffentlich“ (Chefredaktor Hannes Britschgi) und daher Geschichten über: Kachelmann, Roderer, Fehr und Meyers Ode an die Frau

Lektüre der Sonntagszeitungen… Das Glacier-Unglück, die EU erhöht den Druck und 762 Millionen Prämienausstände; Maurers teure Berater

Bei der Lektüre der Sonntagszeitungen: Die Beitrittsdebatte wird fortgesetzt, Kollegen bezichtigen Calmy-Rey der Lüge, Spionage bei Ringier (es sollen andere Verlage dahinterstecken). Und: keiner hat ein Interview mit Polanski

Das war zu erwarten: Die Debatte über einen Beitritt (zum EWR, zur EU) wird fortgesetzt. Zwei Themen – vor allem – dürften diese Woche Schlagzeilen machen: Bundesratskolleginnen oder Kollegen sollen Calmy – Rey der Lüge bezichtigen (Sonntag), und Ringier – Chef Marc Walder bezichtige andere Verlage der Werksspionage. 

Ein paar Hintergründe lesen wir zum beschleunigten Abgang des Chefredaktors von SF DRS, Ueli Haldimann (NZZ am Sonntag, Sonntagszeitung); im Interview mit der Sonntagszeitung erklärt der abtretende Bundesrat Moritz Leuenberger (endlich!), warum er selber kein Vorbild in Sachen Energiesparen sei: Es nütze ja doch nichts.

Und die NZZ am Sonntag überrsacht uns mit einem Bericht über einen Geist im Schloss. Es ist wohl auch in der dortigen Redaktion etwas (zu) heiss. 

Walter Bosch (im Sonntagsblick) und Erwin Beyeler (im Sonntag) sind weiterhin im Fokus der Recherchen. 

NZZ am Sonntag: Die EU-Debatte hilft vor allem der SVP, es spukt bei der NZZ am Sonntag, neuer Chef hält das Schweizer Fernsehen für zu kommerziell ausgerichtet

Sonntag: Temperaturen nachgemessen, Calmy-Rey lügt (sagen ihre Bundesratskolleginnen und/oder Kollegen), EWR- oder EU-Beitritt gefordert

Sonntagsblick: Roderer hat (schon lange) geheiratet, die Suche nach dem Verursacher des Bootsunglücks und Vorwürfe an Walter Bosch.